1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, wobei Irrtum, Auslassung sowie Zwischenverkauf vorbehalten bleiben. Die Angebote setzten voraus, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Diese erfolgen unter strengster Vertraulichkeit und eine Weitergabe darf ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte sowie Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten nicht erfolgen.
2. Sobald der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg herbeigeführt wird, entsteht ein Provisionsanspruch. Das Zustandekommen des Vertrags muss durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises erfolgen. Der Provisionsanspruch bleibt auch aufrecht, wenn es aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung zum Erlöschen des geschlossenen Vertrages kommt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Die Aufrechterhaltung des Provisionsanspruchs bleibt unberührt, im Falle der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder anderen Bedingungen erfolgt.
3. Die Fälligkeit der Provision tritt im Zeitpunkt des Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäftes ein. Der Anspruch auf die Provision besteht auch dann, wenn anstelle des angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt (z.B. Miet-/Pachtvertrag statt Kaufvertrag oder umgekehrt, bei Erweiterung des Angebotes, insbesondere der Einräumung eines Vorkaufsrechts).
4. Die Provision richtet sich, soweit nicht anders vereinbart ist, je nach Lage der Immobilie und der ortsüblichen Maklerprovisionen. Für Unternehmer ist die Aufrechnung gegen fällige Provisionsforderungen ausgeschlossen, ausgenommen rechtskräftig festgestellte oder vom Makler schriftlich anerkannte Forderungen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch Unternehmer.
5. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Geschäftsangebotes wird keine Gewähr übernommen.
6. Bei Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen, bleiben die übrigen Bestimmungen weiter wirksam. Gültige Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen entsprechen bzw. am nächsten kommen, werden als Ersatz für die unwirksamen Bestimmungen stattdessen herangezogen.
7. Es kommt ausschließlich das spanische Recht zur Geltung, mit Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) als Teil des spanischen Rechts.
8. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt Palma de Mallorca (Spanien), wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er einem solchen gleichgestellt ist oder er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des mit Ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unter Datenschutzbestimmungen.
Zur Verhinderung von Geldwäsche sind wir als Immobilienmakler nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen, bevor ein mündlicher oder schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen wird, spätestens jedoch, wenn wir zum ersten Mal mit Ihnen zusammentreffen. Bei natürlichen Personen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, nehmen wir Einsicht in das Handelsregister und identifizieren den wirtschaftlich Berechtigten mittels Einsicht in die Gesellschafterliste. Diese Daten müssen von uns fünf Jahre archiviert werden. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind auch Sie als unser Vertragspartner verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte mitzuteilen und den Ausweis bzw. die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung vorzulegen. Wir bitten Sie, uns hierbei zu unterstützen.