Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca verabschiedet

Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca verabschiedet

Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca verabschiedet

Mallorca, 24.05.2024 - Die Balearen-Regierung hat am Freitag im Rahmen eines Gesetzespakets zur Bürokratieabbau die Möglichkeit der Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca beschlossen. Dies betrifft zahlreiche Bauten und Anbauten, einschließlich Pools, die ohne Genehmigung errichtet wurden. Diese können nun unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und wieder auf den Markt gebracht werden. Eine Ferienvermietung der legalisierten Bauten ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Bedingungen für die Legalisierung

Die Legalisierung kann innerhalb von drei Jahren ab Veröffentlichung im Gesetzesblatt BOIB beantragt werden, was noch nicht erfolgt ist.

Es können nur Bauten legalisiert werden, bei denen der Verstoß gegen das Baurecht mindestens acht Jahre zurückliegt und somit verjährt ist. Bei Bauten im geschützten ländlichen Raum gilt dies für solche, die vor dem 29. Mai 2014 errichtet wurden, mit Ausnahme derjenigen, die unter das Gesetz über Naturräume fallen, die vor dem 10. März 1991 errichtet worden sein müssen.

Im Gegenzug müssen Eigentümer Gebühren und Steuern zahlen sowie Umweltmaßnahmen durchführen. Im ersten Jahr beträgt die Gebühr 10 Prozent des Wertes der Baumaßnahme, im zweiten Jahr 12,5 Prozent und im dritten Jahr 15 Prozent. Einkommensschwache Haushalte erhalten Ermäßigungen. Antragsteller mit einem Durchschnittseinkommen der letzten vier Jahre von maximal 33.000 Euro bei Einzelbesteuerung oder 52.800 Euro bei Gemeinschaftsbesteuerung zahlen 50 Prozent weniger, bei einem Einkommen von maximal 52.800 Euro bei Einzelbesteuerung oder 84.480 Euro bei Gemeinschaftsbesteuerung beträgt die Ermäßigung 25 Prozent.

Die eingezogenen Beträge werden für den Erwerb, die Rückgewinnung, den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Naturräumen sowie für die Ausstattung des kommunalen Bodenvermögens verwendet.

Zudem muss ein technisches Projekt zur Umweltverträglichkeit vorgelegt werden, das Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung sowie zur Steigerung der Energie- und Wassereffizienz beinhaltet.

Ausnahmen

Nicht legalisiert werden können Bauten:
- Die nach dem geltenden Bebauungsplan der Enteignung, der unentgeltlichen Abtretung oder dem Abriss unterliegen.
- Die sich im öffentlichen Eigentum oder der Schutzzone der Straßen befinden oder unter den Geltungsbereich des Küstengesetzes fallen.
- Bauten, für deren Nutzung der Erwerb einer touristischen Lizenz benötigt wird, wie im Fall von Landhotels.
- Bauten, in denen Aktivitäten durchgeführt werden, die dem Gesetz zum Schutz des ländlichen Raums von 1997 zuwiderlaufen.

Der Beschluss zur Legalisierung muss ausdrücklich das Verbot der Zweckentfremdung für Ferienunterkünfte enthalten.

Regierungssprecher Costa verteidigte das Vorhaben Ende April damit, dass viele Familien auf den Balearen von der Realität betroffen seien, dass ihre Häuser oder Gebäudeteile nicht komplett legal errichtet wurden. Ohne die nachträgliche Anerkennung könnten die Bauherren keine Verbesserungen durchführen, ohne sich erneut strafbar zu machen. Auch der Verkauf dieser Bauten und der Grundstücke wird dadurch wieder möglich.

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